Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz genannt BEG fasst die früher bestehenden Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien für Gebäude zusammen.
Dabei wird der Einsatz von neuen Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen und Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik besonders berücksichtigt.
Die BEG besteht somit aus drei Teilprogrammen:
Zusätzlich erhalten Sie mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zusätzlich einen Förderbonus von 5 % auf die bestehenden 15 % und ergibt somit einen maximalen Fördersatz von 20 % für die Sanierung Ihrer Wohngebäude.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, freiberuflich Tätige, Kommunen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Unternehmen – einschließlich Einzelunternehmen und kommunalen Unternehmen, sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren, die Leistungen im Auftrag eines Dritten erbringen.
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechniken, Anlagen zur Wärmeerzeugung und die Heizungsoptimierung.
Gefördert werden: Dämmung der Gebäudehülle sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden; Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren; Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
Gefördert werden: Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung, Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11 Kältetechnik zur Raumkühlung und der Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme
Gefördert werden: Solarkollektoranlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien, Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) und Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien
Gefördert werden: Sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems einer mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.
Der Begriff Nichtwohngebäude findet sich: in zahlreichen Statistiken. Demnach sind Nichtwohngebäude Gebäude, in denen mehr als die Hälfte der Gesamtnutzfläche Nichtwohnzwecken dient. Die Nutzfläche ist in der DIN 277 definiert.
Der baurechtliche Begriff Wohngebäude bezeichnet ein Gebäude, das vornehmlich dem Wohnen dient. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist auch die Bezeichnung Wohnhaus üblich. Meistens ist ein Wohngebäude gleichzeitig ein Haus.
Wir prüfen völlig unverbindlich und kostenfrei, ob ein Anspruch auf Fördermittel für Ihre Gebäude bestehen.
Damit wir Ihre BEG-Förderung umsetzen können, benötigen wir lediglich ein paar Dokumente. Diese übermitteln Sie ganz unkompliziert online an uns.
In kürzester Zeit werden die Fördermittel bereitgestellt.
Sie haben noch Fragen zu unserem individuellen Sanierungsfahrplan für Wohngebäude?
Dann finden Sie hier die häufig gestellten Fragen zum iSFP. Falls weiterhin Fragen bestehen, Sie sich für die Förderung interessieren, dann stehen wir Ihnen selbstverständlich rund um die Uhr während unserer Geschäftszeiten zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!