Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die effiziente Art Wohngebäude mit attraktiven Förderungen zu sanieren.

Das Förderprogramm im Überblick

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz genannt BEG fasst die früher bestehenden Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien für Gebäude zusammen.

Dabei wird der Einsatz von neuen Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen und Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik besonders berücksichtigt.

 

Die BEG besteht somit aus drei Teilprogrammen:

Was wird gefördert?

für Gebäudehüllen
0 % Förderung
für Anlagentechniken
0 % Förderung
für Heizungsanlagen
0 % Förderung
für Wärmeerzeuger
Bis 0 % Förderung

Zusätzlich erhalten Sie mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zusätzlich einen Förderbonus von 5 % auf die bestehenden 15 % und ergibt somit einen maximalen Fördersatz von 20 % für die Sanierung Ihrer Wohngebäude.

Wer hat Anspruch auf Förderung?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, freiberuflich Tätige, Kommunen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Unternehmen – einschließlich Einzelunternehmen und kommunalen Unternehmen, sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren, die Leistungen im Auftrag eines Dritten erbringen.

Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechniken, Anlagen zur Wärmeerzeugung und die Heizungsoptimierung.

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Gefördert werden: Dämmung der Gebäudehülle sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden; Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren; Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Anlagentechnik (außer Heizung)

Gefördert werden: Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung, Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11 Kältetechnik zur Raumkühlung und der Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme

Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Gefördert werden: Solarkollektoranlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien, Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) und Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien

Heizungsoptimierung

Gefördert werden: Sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems einer mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.

Was sind Nichtwohngebäude?

Der Begriff Nichtwohngebäude findet sich: in zahlreichen Statistiken. Demnach sind Nichtwohngebäude Gebäude, in denen mehr als die Hälfte der Gesamtnutzfläche Nichtwohnzwecken dient. Die Nutzfläche ist in der DIN 277 definiert.

Was sind Wohngebäude?

Der baurechtliche Begriff Wohngebäude bezeichnet ein Gebäude, das vornehmlich dem Wohnen dient. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist auch die Bezeichnung Wohnhaus üblich. Meistens ist ein Wohngebäude gleichzeitig ein Haus. 

Einzelmaßnahmen zur Sanierung

Die BEG Einzelmaßnahmen fördert alle Maßnahmen, die das energetische Einsparpotenzial eines Gebäudes verbessern. Weitere Informationen und welche maximalen Fördersätze möglich sind, finden Sie unter dem Punkt Einzelmaßnahmen.

Der Ablauf

Unbürokratisch, zügig und lohnenswert.

1. Kostenfreie Prüfung

Wir prüfen völlig unverbindlich und kostenfrei, ob ein Anspruch auf Fördermittel für Ihre Gebäude bestehen.

2. Dokumente bereitstellen

Damit wir Ihre BEG-Förderung umsetzen können, benötigen wir lediglich ein paar Dokumente. Diese übermitteln Sie ganz unkompliziert online an uns.

3. Fördermittel

In kürzester Zeit werden die Fördermittel bereitgestellt.

Ihre persönliche Beratung

Sie haben noch Fragen zu unserem individuellen Sanierungsfahrplan für Wohngebäude?

Dann finden Sie hier die häufig gestellten Fragen zum iSFP. Falls weiterhin Fragen bestehen, Sie sich für die Förderung interessieren, dann stehen wir Ihnen selbstverständlich rund um die Uhr während unserer Geschäftszeiten zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!