Aufträge der Energiekreis GmbH werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht schriftlich anerkannt wurden. Einem entgegenstehenden Abtretungsverbot wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Leistungen und Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Die Tätigkeit der Energiekreis GmbH besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung durch für die Energiekreis GmbH tätige Berater.
Die Energiekreis GmbH legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. die zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist die Energiekreis GmbH nicht verpflichtet.
Die Energiekreis GmbH verpflichtet sich zur Geheimhaltung über vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Informationen. Von der Geheimhaltungsvereinbarung ausgenommen sind die zuständigen Berater, sowie alle zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung eingebundenen Personen, Behörden und Unternehmen.
Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen der Energiekreis GmbH ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt.
Der Auftraggeber stellt der Energiekreis GmbH innerhalb von 14 Tagen nach Zustandekommen des Auftrages, die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung, sofern diese noch nicht vorliegen.
Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung durch die Energiekreis GmbH die ihm obliegenden Mitwirkungspflicht nicht oder nicht vollständig, ist die Energiekreis GmbH nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann die Energiekreis GmbH dem Auftraggeber die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.
Vergütung
Die Leistungen der Energiekreis GmbH werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – nach den jeweils bei der Energiekreis GmbH geltenden Rechnungssätzen berechnet und vergütet.
Zeitprognosen der Energiekreis GmbH in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die von der Energiekreis GmbH nicht beeinflusst werden können.
Beruht die Überschreitung des prognostizierten Zeit- oder Vergütungsumfangs auf Umständen, die vom Auftraggeber zu verantworten sind (z. B. unzureichende Mitwirkungspflichten des Auftraggebers) ist der hieraus resultierende Mehraufwand entsprechend den jeweils gültigen Rechnungssätzen der Energiekreis GmbH zu vergüten. Für aus diesem Grunde entgangene Fördermittel haftet die Energiekreis GmbH nicht.
Zahlungsmodalitäten
Bei der mit der Energiekreis GmbH vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen gegen den Auftraggeber sofort zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
Zustellung der Rechnung. Der Kunde hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung per E-Mail durch den Verlag ordnungsgemäß an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an den Verlag (z. B. Abwesenheitsnotiz) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.
Der Kunde kann die Teilnahme an der elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail jederzeit widerrufen. Nach Eintreffen und Bearbeitung der schriftlichen Kündigung bei Energiekreis GmbH erhält der Kunde Rechnungen zukünftig postalisch an die der Energiekreis GmbH zuletzt bekannte Post-Anschrift zugestellt. Die Energiekreis GmbH behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund die Zustellung der Rechnung über E-Mail selbständig an die der Energiekreis GmbH zuletzt bekannt gegebene Post- Anschrift umzustellen.
Abtretung
Die Energiekreis GmbH ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten. Zahlungen können insoweit mit schuldbefreiender Wirkung nur an unseren Kooperationspartner erfolgen. Die Bankverbindung ist in diesem Fall dem Hinweis auf der Rechnung zu entnehmen.
Haftung
Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der von der Energiekreis GmbH empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die Energiekreis GmbH die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
Die Energiekreis GmbH haftet – sofern es sich beim Auftraggeber um keinen Verbraucher handelt – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Energiekreis GmbH übernimmt keine Garantie für die Ausschüttung öffentlicher Fördergelder und Zuschüsse.
Die Haftung der Energiekreis GmbH entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber der Energiekreis GmbH angemeldet wurden.
Datenschutz / Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausgeschlossen.
Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Geschäftsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Geschäftsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.
Der Auftraggeber ist mit der Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zur Durchführung dieses Auftrags einverstanden. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Augsburg.
Subunternehmereinsatz
Der Auftraggeber gestattet ausdrücklich den Einsatz von Subunternehmern und Fachplanern.