Denkmalschutz
Denkmal trifft Effizienz
Auch die KfW-Förderbank berücksichtigt die speziellen Herausforderungen, die bei der Sanierung historischer Gebäude auftreten. Für denkmalgeschützte oder erhaltenswerte Gebäude gelten daher vereinfachte technische Anforderungen, da viele moderne Maßnahmen nicht mit den Vorgaben des Denkmalschutzes vereinbar sind. Aus diesem Grund ist es entscheidend, dass Planer und Denkmalbehörde während der gesamten Planungsphase eng zusammenarbeiten.
Aus diesem Anlass wurde der spezielle Standard „Effizienzhaus Denkmal“ eingeführt. Die Anforderungen der KfW betreffen dabei sowohl die Wärmedämmung des Gebäudes (H’T – also der durchschnittliche U-Wert der Gebäudehülle) als auch den Primärenergiebedarf (QP) im Vergleich zu einem Referenzgebäude gemäß Anlage 1 der EnEV. Die energetische Fachplanung sowie die begleitenden Maßnahmen müssen dabei von einem qualifizierten „Energieberater für Baudenkmale“ übernommen werden.
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